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BGB § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht

BGB § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht

[ Auszug: (1) Wer als Gläubiger einer Hypothek im Grundbuch eingetragen oder nach Maßgabe des § 1155 als Gläubiger ausgewiesen ist, kann von dem Eigentümer die Löschung ... ]